- Beratung
- Planung
- Kostenschätzung
- Ausschreibung
- Bauleitung
- Dokumentation
- Gutachten
Lebensräume
Lebensräume zu planen bedeutet, auf unterschiedlichen Ebenen zu denken: Vegetation und Menschen, Natur und Nutzung, Definition und Investition aufeinander abzustimmen. Das Erschaffen neuer Räume, die ein positives Lebensgefühl vermitteln und die Voraussetzung für ein lebendiges Miteinander bietet, ist das Ziel.
Die Aussenanlagen
Das Gewerk Freiflächen, Garten- und Landschaftsbau ist komplex und es werden hohe fachliche Anforderungen gestellt. Die Planung, Ausschreibung und Ausführung sollten deshalb präzise definiert werden. Häufige Probleme ergeben sich meistens aus Missverständnisse und keine klaren Vorgaben.
Das Büro GAMa ist ein interdisziplinäres Team, mit dem Schwerpunkt
- Aussenanlagen
- Begrünte Dachflächen
- Begrünte Fassaden
- Innerstädtische Retentionsflächen
Bausteine als Teil- oder Gesamtleistung an.
- Beratung
- Kostenschätzung
- Planung oder Planungsoptimierung bestehender Pläne
- Ausschreibung
- Umbau vom Investor/GU gestellter FLB in ein EP-LV.
- Bauleitung
- Baudokumentation
Vertragliche Leistung, Vergütung und Kosten
In Anlehnung an die HOAI in Bausteinen oder Komplettleistung
LP1 bis LP5
LP6 bis LP8
LP9 nach Vereinbarung auf Stunden- oder Tagessätze.
Als Bausachverständiger für das Gewerk Aussenalagen
- Feststellen des tatsächlichen Zustandes einer Außenanlage im IST Zustand
- Feststellendes tatsächlichen Zustandes einer Außenanlage im SOLL Zustand
- Erstellung von Gutachten für Versicherungen, GU’s, Bauträger und Privatpersonen.
- Ermittlung der Schaden- und Mängelbeseitigungskosten
- Abnahme nach VOB/B §12 und BGB §640 einschl. Bescheinigung
- Gutachten zu Schäden an Aussenanlagen durch Dritte, z.B. verursacht durch Dritte wie Verkehrsunfälle
- Gutachten zu Schäden von Freiflächen und Gartenarbeiten
Vergütung und Kosten
Das Honorar für die gutachterliche Tätigkeit wird nach den aufgewendeten Stunden abgerechnet.
Als Grundlage gilt das JVEG (Justizentschädigungsgesetz). Hierauf werden die üblichen Zuschläge zugrunde gelegt.
Hochauflösende Luftbildaufnahmen durch Drohne
+++ Baustellendokumentation+++
+++ Beweissicherung durch Luftbildaufnahmen+++
+++ Baustellenpräsentation+++
+++ Objektaufnahmen+++
+++ Immobilenaufnahmen+++
+++ Freiflächenaufnahmen+++
Einwilligung des Grundstücksbesitzers für das Überfliegen und Aufnehmen des Projektes wird vom AG geliefert.
Vergütung und Kosten nach Absprache und Angebot.